ODEM

Online-Demonstrations-Plattform
für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter
>>English Pages

 

Strafbarkeit von Hyperlinks

Sind Links zu rechtsextremistischen Inhalten strafbar?

Die zu beantwortende Frage war: wenn auf einer Webseite Links auf andere, rechtsextremistische Webseiten verweisen, ist das dann strafbar? Das Oberlandesgericht Stuttgart sagt im konkreten Fall: nein, es ist erlaubt – und hat den Freispruch des Landgerichts bestätigt. Hier ist das Urteil des OLG im Volltext.

Der Prozessbericht von Thomas Stadler fasst alles ganz gut zusammen.

 

Das Landgericht Stuttgart urteilte: In einer Dokumentation über die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen die zu sperrenden Websites verlinkt werden. Gleichzeitig urteilte das Gericht: die betreffenden Seiten bei ODEM sind zum einen eine Dokumentation zum Zeitgeschehen bzw. zum anderen eine Satire.

Urteil des Landgerichts im Volltext

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Revision eingelegt. Die Revisionsverhandling findet beim Oberlandesgericht Stuttgart am 24. April 2006 um 10:00 Uhr in Saal 2 statt. Details dazu.

Hintergründe

ODEM.org-Gründer Alvar Freude steht stand vor Gericht, weil er in einer Dokumentation (bzw. in der veralteten Version) über die politisch und juristisch umstrittenen Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sowie in einer Satire zum gleichen Thema auch Links zu den zu sperrenden Seiten gesetzt hat. Die Internet-Initiative ODEM.org ist der Ansicht, dass eine sinnvolle Diskussion der Sperrverfügungen nur mit Quellenangabe (also mit Nennung der zu sperrenden Seiten) möglich ist.

Das Amtsgericht Stuttgart sah dies im vom Landgericht aufgehobenen Urteil noch anders: in erster Instanz verurteilte es Alvar Freude zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen unter anderem wegen Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Dabei sind sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass der Angeklagte weder Rechtsextremist ist noch rechtem Gedankengut nahesteht.

Materialien

Im folgenden sind weitere Informationen und Materialien zum Strafverfahren zusammengefasst bzw. verlink, einschließlich der schriftlichen Urteile im Volltext.

 

Die Homepage des Amtsgerichts Stuttgart sagt über Links:

»Solche Querverweise eröffnen dem Nutzer lediglich die Möglichkeit, weitere Informationen zu gewinnen. Die Inhalte anderer Anbieter macht sich das Amtsgericht Stuttgart ausdrücklich nicht zu eigen. [...] Für alle "fremden" Inhalte ist das Amtsgericht Stuttgart nicht verantwortlich, da es die Übermittlung der Informationen nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat. «

Aus der Homepage des Amtsgerichts Stuttgart

An den normalen Bürger stellt das Gericht andere Ansprüche.

 

Verwandte Themen: Hintergründe zu den Sperrungsverfügungen mitsamt Unterschriftenliste, die ODEM.org-Tour stellt mehrere Projekte vor, ein Internet-Filter-Experiment zeigt die Gefahren von Internet-Filtern.

Unterschreiben auch Sie!
Schon 27036 Unterschriften gegen aufgezwungene Internet-Filter.
(Infos | Statement | MP3s)

Pressestimmen 2006
Über die Verhandlung beim Oberlandesgericht

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht von der Verhandlung von Monika Ermert bei Heise Online.

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht vor der Verhandlung mit weiteren Informationen bei Heise Online.

Pressestimmen 2005
Über den Freispruch durch das Landgericht

Freispruch für Internetaktivisten
Artikel von Ricarda Stiller in der Stuttgarter Zeitung vom 17. Juni 2005, Politik, Seite 2.

Freispruch im Hyperlink-Prozess
Meldung im Heise Newsticker.

Freispruch für Netzaktivist Alvar Freude
Meldung beim IT-News-Dienst golem.de.

Freispruch in der zweiten Instanz
Thomas Hochstein berichtet von der Verhandlung.

Hyperlink-Prozess: »Essenzielle Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit«
Monika Ermert berichtet bei Heise-Online im Vorfeld der Verhandlung.

Pressestimmen 2004
Zur Verurteilung durch das Amtsgericht

Volksverhetzer oder Bürgerrechtler?
ZDF/heute.de: Auch ohne Hintergrundwissen gut verständlicher Bericht von der Verhandlung von Mario Sixtus.

German fined for publishing neo-Nazi web links
Monika Ermert berichtet im britischen Online-Magazin The Register.

Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
Meldung bei Heise Online

Weitere Berichte erschienen u.a. in den Print-Ausgaben der Frankfurter Rundschau, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Eine Übersicht über diverse Blog-Beiträge findet sich in der Prozessankündigung

Pressestimmen 2003
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen und den Strafanzeigen

Das FreedomFone
Mario Sixtus schreibt in der de:Bug wie die Bezirksregierung Düsseldorf mit Lügen und falschen Anschuldigungen versucht, Kritiker mundtod zu machen. Unter anderem behauptete sie, auf der ODEM-Website würden Nazi-Inhalte stehen: »Es geht nicht um Links. Herr Freude hat diese illegalen Inhalte in seine Seite eingearbeitet!«

Dann bleibt nur noch die Mickey Mouse
Oliver Gassner in der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 19. November 2003) zu den Sperrverfügungen, der Strafanzeige und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
(Kurz | Lang | € Original)

Deutschlands leise Schritte zur Internetzensur?
Politik-Digital berichtet über den Fall und welche Märchen die Bezirksregierung Düsseldorf auftischt.

Telepolis: Berufsverbot für Mediendesigner?
Dieser Bericht stellt einige Zusammenhänge dar

Internet oder Deutschland-Net?
Stefan Krempl in c't aktuell über »Brisante Hintergründe zu Web-Sperrungen in Nordrhein-Westfalen«

Staatsanwalt droht Netzaktivist mit Berufsverbot
Meldung im Heise Newsticker

Macguardians: Satire und Aufklärung ist nicht jedermanns Sache
Bericht über die Strafanzeige der Bezirksregierung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Diskussions-Forum

Schreiben Sie Ihre Meinung, Ihren Kommentar oder Anmerkungen ins Forum!





     

    Werbung