Strafbarkeit von Hyperlinks
Sind Links zu rechtsextremistischen Inhalten strafbar?
Die zu beantwortende Frage war: wenn auf einer Webseite Links auf andere, rechtsextremistische Webseiten verweisen, ist das dann strafbar?
Das Oberlandesgericht Stuttgart sagt im konkreten Fall: nein, es ist erlaubt und hat den Freispruch des Landgerichts bestätigt. Hier ist das Urteil des OLG im Volltext.
Der Prozessbericht von Thomas Stadler fasst alles ganz gut zusammen.
Das Landgericht Stuttgart urteilte: In einer Dokumentation über die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf dürfen die zu sperrenden Websites verlinkt werden. Gleichzeitig urteilte das Gericht: die betreffenden Seiten bei ODEM sind zum einen eine Dokumentation zum Zeitgeschehen bzw. zum anderen eine Satire.
Urteil des Landgerichts im Volltext
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Revision eingelegt. Die Revisionsverhandling findet beim Oberlandesgericht Stuttgart am 24. April 2006 um 10:00 Uhr in Saal 2 statt. Details dazu.
Hintergründe
ODEM.org-Gründer Alvar Freude steht stand vor Gericht, weil er in einer Dokumentation (bzw. in der veralteten Version) über die politisch und juristisch umstrittenen Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sowie in einer Satire zum gleichen Thema auch Links zu den zu sperrenden Seiten gesetzt hat. Die Internet-Initiative ODEM.org ist der Ansicht, dass eine sinnvolle Diskussion der Sperrverfügungen nur mit Quellenangabe (also mit Nennung der zu sperrenden Seiten) möglich ist.
Das Amtsgericht Stuttgart sah dies im vom Landgericht aufgehobenen Urteil noch anders: in erster Instanz verurteilte es Alvar Freude zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen unter anderem wegen Volksverhetzung, Beihilfe zur Volksverhetzung und Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen. Dabei sind sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass der Angeklagte weder Rechtsextremist ist noch rechtem Gedankengut nahesteht.
Materialien
Im folgenden sind weitere Informationen und Materialien zum Strafverfahren zusammengefasst bzw. verlink, einschließlich der schriftlichen Urteile im Volltext.
Die Homepage des Amtsgerichts Stuttgart sagt über Links:
»Solche Querverweise eröffnen dem Nutzer lediglich die Möglichkeit, weitere Informationen zu gewinnen. Die Inhalte anderer Anbieter macht sich das Amtsgericht Stuttgart ausdrücklich nicht zu eigen. [...] Für alle "fremden" Inhalte ist das Amtsgericht Stuttgart nicht verantwortlich, da es die Übermittlung der Informationen nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat. «
Aus der Homepage des Amtsgerichts Stuttgart
An den normalen Bürger stellt das Gericht andere Ansprüche.
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