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Was Juristen sagen

Eine (stark verkürzende) Zusammenfassung

Zurück zur Übersicht | siehe auch: Berufungsbegründung

Im folgenden werden zwei in Fachzeitschriften erschienene unabhängige juristische Fachkommentare zum Urteil des Amtsgerichts zusammengefasst.

Anmerkung von Andreas Neumann, Computer und Recht 1/2005, Seite 70 ff.

  • Neumann kommt zu dem Schluss, dass das Amtsgericht Verfassungsrecht mißachtet habe. Das Urteil könne schon aus diesem Grund keinen Bestand haben. Insbesondere habe das Gericht die sogenannte Sozialadequatsklausel (§ 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch) nicht berücksichtigt, die selbst eine Verbreitung der betreffenden Inhalte erlaubt, wenn dies »Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.«
  • Das Amtsgericht bleibe die Begründung schuldig, warum eine solche Strafbefreiung nicht vorliege.
  • Das Amtsgericht gehe nicht auf den Kontext ein, in dem die Links standen und nehme fälschlicherweise an, dass sie zentraler Bestandteil von ODEM.org seien.
  • Die Beschreibung von FreedomFone (vormals: TeleTrust.info) führe »in die Irre«.
  • Anders als das Amtsgericht, bezeichnet Neumann FreedomFone als offensichtliche Satire. Zwar sei nicht jede Satire im juristischen Sinne Kunst, hier müssten aber die Maßstäbe der Kunstfreiheit angewendet werden. Entscheidend sei der »Aussagekern«, der bei FreedomFone aber nicht im Zugänglichmachen oder Verbreiten rechtsextremistischen Gedankenguts liege sondern die »Förderung der Diskussion über über ein aktuelles medienpolitisches und -rechtliches Thema« zum Ziel habe.
  • Neumann sieht ODEM.org »zumindest in der Nähe des Schutzbereiches der Wissenschaftsfreiheit"«. Es sei ein »Musterbeispiel« einer mit den Inhalten nicht sympathisierenden Dokumentation.
  • Abgesehen davon bemängelt er, dass sich das Gericht gar nicht mit der Frage befasst habe, ob und unter welchen Umständen ein Link (das Amtsgericht unterscheidet auch noch zwischen »Links und Hyperlinks«) an sich eine strafbare Handlung darstellen kann. Dies wird vom Gericht ohne weitere Erörterung einfach angenommen.
  • Als Fazit gibt er die Anregung, dass der Gesetzgeber bei der Novellierung der Telemedien-Gesetzgebung über eine Priviligierung von Links nachdenken sollte.

Anmerkung von Noogie C. Kaufmann in Multimedia und Recht, 5/2005, Seite 335 ff.

  • Kaufmann attestiert dem Amtsgerichts-Urteil eine »unzureichende Begründung«.
  • Er kritisiert, dass das Amtsgericht die »wichtige Frage nicht behandelt [habe], ob das Setzen von Hyperlinks ein Zugänglichmachen« darstelle.
  • Laut Kaufmann fällt ODEM.org unter das Pressefreiheit, von der auch das Setzen von Links abgedeckt sei. Die Links ermöglichten, »dass der Besucher fremde Meinungen kennen lernen, sich seine eigene Meinung bilden und anschließend an der öffentlichen Diskussion zum Antisemitismus teilnehmen« könne. Es liege eine zulässige Berichterstattung vor.
  • Das Gericht habe bei FreedomFone die Kunstfreiheit nicht berücksichtigt und hätte sich mindestens mit dem Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichts befassen müssen. Das Verneinen der Kunstfreiheit hätte eine besondere Begründung benötigt.
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Pressestimmen 2006
Über die Verhandlung beim Oberlandesgericht

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht von der Verhandlung von Monika Ermert bei Heise Online.

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht vor der Verhandlung mit weiteren Informationen bei Heise Online.

Pressestimmen 2005
Über den Freispruch durch das Landgericht

Freispruch für Internetaktivisten
Artikel von Ricarda Stiller in der Stuttgarter Zeitung vom 17. Juni 2005, Politik, Seite 2.

Freispruch im Hyperlink-Prozess
Meldung im Heise Newsticker.

Freispruch für Netzaktivist Alvar Freude
Meldung beim IT-News-Dienst golem.de.

Freispruch in der zweiten Instanz
Thomas Hochstein berichtet von der Verhandlung.

Hyperlink-Prozess: »Essenzielle Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit«
Monika Ermert berichtet bei Heise-Online im Vorfeld der Verhandlung.

Pressestimmen 2004
Zur Verurteilung durch das Amtsgericht

Volksverhetzer oder Bürgerrechtler?
ZDF/heute.de: Auch ohne Hintergrundwissen gut verständlicher Bericht von der Verhandlung von Mario Sixtus.

German fined for publishing neo-Nazi web links
Monika Ermert berichtet im britischen Online-Magazin The Register.

Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
Meldung bei Heise Online

Weitere Berichte erschienen u.a. in den Print-Ausgaben der Frankfurter Rundschau, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Eine Übersicht über diverse Blog-Beiträge findet sich in der Prozessankündigung

Pressestimmen 2003
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen und den Strafanzeigen

Das FreedomFone
Mario Sixtus schreibt in der de:Bug wie die Bezirksregierung Düsseldorf mit Lügen und falschen Anschuldigungen versucht, Kritiker mundtod zu machen. Unter anderem behauptete sie, auf der ODEM-Website würden Nazi-Inhalte stehen: »Es geht nicht um Links. Herr Freude hat diese illegalen Inhalte in seine Seite eingearbeitet!«

Dann bleibt nur noch die Mickey Mouse
Oliver Gassner in der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 19. November 2003) zu den Sperrverfügungen, der Strafanzeige und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
(Kurz | Lang | € Original)

Deutschlands leise Schritte zur Internetzensur?
Politik-Digital berichtet über den Fall und welche Märchen die Bezirksregierung Düsseldorf auftischt.

Telepolis: Berufsverbot für Mediendesigner?
Dieser Bericht stellt einige Zusammenhänge dar

Internet oder Deutschland-Net?
Stefan Krempl in c't aktuell über »Brisante Hintergründe zu Web-Sperrungen in Nordrhein-Westfalen«

Staatsanwalt droht Netzaktivist mit Berufsverbot
Meldung im Heise Newsticker

Macguardians: Satire und Aufklärung ist nicht jedermanns Sache
Bericht über die Strafanzeige der Bezirksregierung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

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