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Links und Recht(s)

Behörden und Justiz verirren sich im Internet

von ODEM-Team (07.10. 2004, 15:15:00)    



[1] Die öffentliche Verhandlung beginnt um 12:00 Uhr, im Saal 305 des Amtsgerichts Stuttgart, Gerichtsgebäude Hauffstraße 5 (U Neckartor)

[2] siehe auch: Berufsverbot für Satire

[3] vormals TeleTrust.info

Hinweis, Update 2: Diese Informationen hier sind von Oktober 2004; Informationen über aktuelle Entwicklungen finden sich in den Informationen zum Linkverfahren. Vom Landgericht Stuttgart wurde der Angeklagte in der Zwischenzeit in allen Punkten freigesprochen.

Update: Soeben wurde das Urteil verkündet: Alvar Freude wurde in erster Instanz zur Zahlung von 120 Tagessätzen verurteilt, da die Richterin in ODEM.org weder eine Dokumentation zum Zeitgeschehen noch in FreedomFone eine Satire entdecken konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Freudes Anwalt Thomas Stadler kündigte Rechtsmittel an. Details bei Heise Online. Ein erster Pressespiegel ist unten.

Sind Links auf unerwünschte Seiten (immer) strafbar – oder kommt es auf den Kontext an? Mit dieser Frage wird sich das Amtsgericht Stuttgart am 7. Oktober 2004 beschäftigen müssen.[1] Angeklagt ist der Netzkünstler, Online-Aktivist und ODEM.org-Gründer Alvar Freude.

Die Staatsanwaltschaft[2] wirft ihm vor, vorsätzlich bei der Verbreitung von nationalsozialistischen Propagandamitteln Hilfe geleistet zu haben: Durch Hyperlinks in der Dokumentation über die umstritteten Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sowie in der Zensur-Satire FreedomFone[3].



[4] Selbst die Bezirksregierung publiziert Dokumente mit den genauen Internet-Adressen der betreffenden Seiten

In der Anklageschrift heißt es, ein Hyperlink sei gleichzusetzen mit einem »Zugänglichmachen in Täterschaft«. Zwei Fragen wird das Amtsgericht deshalb klären müssen:

  1. Bedeuten Links in jedem Fall ein strafbares »Zugänglichmachen« beziehungsweise »Verbreiten«?
  2. Und falls ja, ist es dann auch strafbar, wenn man Adressen von beispielsweise rechtsextremistischen Internetseiten in einer Dokumentation über das Zeitgeschehen oder einer Satire nennt?
Für Tim Berners-Lee, den Erfinder des WWW, ist ganz klar, was ein Link tatsächlich bedeutet:

»Normale Hypertext Links implizieren nicht, daß das Dokument, auf das verwiesen wird, Teil ist von, bestätigt wird von, bestätigt, eine verwandte Urheberschaft oder Bedingungen für die Weiterverbreitung hat wie das Dokument, das den Verweis (Link) enthält.«

Tim Berners-Lee: Commentary on Web Architecture:
Links and Law


Oder anders gesagt: Ein Link ist nichts weiter als ein Literaturhinweis und ist an sich erst einmal neutral. Durch den Kontext kann eine Wertung der verlinkten Seite zustande kommen.

Für den zweiten Fall hat der Gesetzgeber vorgesorgt. Eine Strafbarkeit ist dann nicht der Fall,

»[...] wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.«

Strafgesetzbuch (StGB) §86 Abs. (3)



Die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf sind solche »Vorgänge des Zeitgeschehens«. Eine Dokumentation über diese Vorgänge kann nicht vollständig sein, wenn man die betreffenden Webseiten nicht nennen darf.[4]


Die Bezirksregierung Düsseldorf und das Internet



[5] In einer ersten Ankündigung drohte der Staatsanwalt gar mit Freiheitsstrafe und Berufsverbot

[6] siehe auch: Informationen über die Sperrverfügungen

[7] Mario Sixtus: Das FreedomFone, in: de:Bug 79, Februar 2004

Ursache für das Verfahren[5] ist eine Strafanzeige der Düsseldorfer Bezirksregierung:[6] Die Anti-Zensur-Satire FreedomFone sei dazu da, Zugang zu illegalen Inhalten zu vermitteln. In einem Gespräch mit dem Journalisten Mario Sixtus behauptete der für die Sperrverfügungen zuständige Regierungsdirektor Jürgen Schütte gar, auf der Website von ODEM.org würde »übelster Menschen verachtender Nazi-Schund« verbreitet werden: »Es geht nicht um Links, [...] Herr Freude hat diese illegalen Inhalte in seine Seite [...] eingearbeitet. Wenn man seine Seite aufruft, erscheint direkt dieser Nazi-Schund.« [7] Weder bei ODEM.org noch bei FreedomFone waren allerdings jemals die genannten Inhalte eingearbeitet. Im Prozeß gegen Alvar Freude wird das Amtsgericht vermutlich noch mit weiteren solchen Fehleinschätzungen und Mißverständnissen konfrontiert werden – sie betreffen nicht nur Freudes Projekte, sie betreffen das ganze Internet.


Was macht ODEM.org?



[8] Online-Demonstrations Plattform für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter. ODEM.org organisierte 2000 die erste Online-Demonstration in Deutschland

[9] darunter die »Reporter ohne Grenzen«, der Bundestagsabgeordnete und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Jörg Tauss, Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen, Wolfgang Kleinwächter, Professor für internationale Kommunikationspolitik an der University of Aarhus (Dänemark) und Andy Müller-Maguhn, europäischer Vertreter im ICANN-Direktorium

[10] siehe auch: das komplette IFG NRW als PDF

[11] siehe auch die dazu passenden O-Töne

Aufklären: über Netzmythen zum Beispiel. ODEM.org [8] dokumentiert zudem seit Herbst 2001 die Internet-Zensur-Versuche der Bezirksregierung Düsseldorf. Anfang 2002 wurde die Erklärung gegen die Einschränkung der Informationsfreiheit mitsamt Online-Unterschriftenliste ins Leben gerufen. Zu den Erstunterzeichnern gehören zahlreiche Experten in Sachen Internet- und Medienkompetenz.[9]

Die Aufklärungs- und Informationsbemühungen von ODEM.org waren der Bezirksregierung Düsseldorf offenbar ein Dorn im Auge: Zahlreiche Anfragen nach Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW[10] blieben unbeantwortet oder wurden mit Argumenten abgelehnt, die auch die Landesbeauftragte für das Recht auf Information nicht nachvollziehen konnte.[11]


Weitere Informationen:


Wer ist Alvar Freude?

 

Alvar C.H. Freude beschäftigt sich seit langem mit den gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Internets und hier insbesondere mit dem Thema Internet-Filter und Internet-Zensur. In seiner Diplomarbeit insert_coin führte er ein umfangreiches Internet-Filter-Experiment durch und wurde für die Arbeit mit dem Internationalen Medienkunstpreis 2001 vom Südwestrundfunk (SWR) und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe (ZKM) ausgezeichnet. Er ist Mitglied im Zivilgesellschaftlichen WSIS-Koordinierungskreis zum UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS), der auch die Bundesregierung in Fragen zur Informationsgesellschaft berät. Er hält zahlreiche Vorträge rund um das Thema Internet.


Reaktionen

 

Pressestimmen zu dieser Meldung:

Blogeinträge zu dieser Meldung:
Update 7./8. Oktober 2004: Erste Reaktionen auf das Urteil:
Mailinglisten und Blogs:
...

Unterschreiben auch Sie!
Schon 27036 Unterschriften gegen aufgezwungene Internet-Filter.
(Infos | Statement | MP3s)

Pressestimmen 2006
Über die Verhandlung beim Oberlandesgericht

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht von der Verhandlung von Monika Ermert bei Heise Online.

Revisionsverhandlung gegen Netzaktivisten steht an
Bericht vor der Verhandlung mit weiteren Informationen bei Heise Online.

Pressestimmen 2005
Über den Freispruch durch das Landgericht

Freispruch für Internetaktivisten
Artikel von Ricarda Stiller in der Stuttgarter Zeitung vom 17. Juni 2005, Politik, Seite 2.

Freispruch im Hyperlink-Prozess
Meldung im Heise Newsticker.

Freispruch für Netzaktivist Alvar Freude
Meldung beim IT-News-Dienst golem.de.

Freispruch in der zweiten Instanz
Thomas Hochstein berichtet von der Verhandlung.

Hyperlink-Prozess: »Essenzielle Fragen der Meinungs- und Informationsfreiheit«
Monika Ermert berichtet bei Heise-Online im Vorfeld der Verhandlung.

Pressestimmen 2004
Zur Verurteilung durch das Amtsgericht

Volksverhetzer oder Bürgerrechtler?
ZDF/heute.de: Auch ohne Hintergrundwissen gut verständlicher Bericht von der Verhandlung von Mario Sixtus.

German fined for publishing neo-Nazi web links
Monika Ermert berichtet im britischen Online-Magazin The Register.

Netzaktivist wegen Hyperlinks zu Geldstrafe verurteilt
Meldung bei Heise Online

Weitere Berichte erschienen u.a. in den Print-Ausgaben der Frankfurter Rundschau, der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten. Eine Übersicht über diverse Blog-Beiträge findet sich in der Prozessankündigung

Pressestimmen 2003
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen und den Strafanzeigen

Das FreedomFone
Mario Sixtus schreibt in der de:Bug wie die Bezirksregierung Düsseldorf mit Lügen und falschen Anschuldigungen versucht, Kritiker mundtod zu machen. Unter anderem behauptete sie, auf der ODEM-Website würden Nazi-Inhalte stehen: »Es geht nicht um Links. Herr Freude hat diese illegalen Inhalte in seine Seite eingearbeitet!«

Dann bleibt nur noch die Mickey Mouse
Oliver Gassner in der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 19. November 2003) zu den Sperrverfügungen, der Strafanzeige und den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
(Kurz | Lang | € Original)

Deutschlands leise Schritte zur Internetzensur?
Politik-Digital berichtet über den Fall und welche Märchen die Bezirksregierung Düsseldorf auftischt.

Telepolis: Berufsverbot für Mediendesigner?
Dieser Bericht stellt einige Zusammenhänge dar

Internet oder Deutschland-Net?
Stefan Krempl in c't aktuell über »Brisante Hintergründe zu Web-Sperrungen in Nordrhein-Westfalen«

Staatsanwalt droht Netzaktivist mit Berufsverbot
Meldung im Heise Newsticker

Macguardians: Satire und Aufklärung ist nicht jedermanns Sache
Bericht über die Strafanzeige der Bezirksregierung und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

 

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