Revision: Links und Recht(s)
Das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet über die Revision der Staatsanwaltschaft
von ODEM-Team (18.04. 2006, 20:55:35)
Aktuell: Freispruch beim Oberlandesgericht: Staatsanwaltschaft Stuttgart unterliegt in Revision gegen Freispruch im Linkverfahren. Details folgen. |
Siehe auch: Details zum Verfahren, inklusive der bisherigen Urteile im Volltext. |
Im Juni 2005 wurde ODEM-Gründer Alvar Freude vom Landgericht Stuttgart von dem Vorwurf freigesprochen, ein Volksverhetzer zu sein: Das Gericht entschied, dass ODEM und insbesondere die Artikel zum Thema Internet-Zensur bzw. Rezipientenfreiheit eine Dokumentation zum Zeitgeschehen seien und dass das Projekt FreedomFone als Satire der Kunstfreiheit unterliege.
Damit sind die in diesem Kontext gesetzten Links zu den ausländischen Websites, die Internet-Zugangs-Anbieter in Nordrhein-Westfalen sperren sollen, erlaubt. Strafanzeige hatte u.a. die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt, deren Verhalten ODEM kritisch unter die Lupe genommen hat: Neben einer Unterschriftenliste erschien eine umfangreiche Sammlung mit Zitaten und O-Tönen aus mehreren Sitzungen bei der Bezirksregierung, inklusive Mitschnitten von Regierungspräsident Jürgen Büssow. |
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und Nazi-Symbole
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Mehrere Staatsanwaltschaften, insbesondere die in Stuttgart, versuchen derzeit, rechtsextremistische Symbole, die explizit in einem antifaschistischen Kontext stehen, aus der Öffentlichkeit zu verbannen: Studenten, die ein durchgestrichenes Hakenkreuz als Symbol für ihre Abneigung gegen Rechtsextremismus tragen werden ebenso angeklagt wie ein Versandhändler, der entsprechende Aufkleber und weitere Materialien verkauft. |
In der Zwischenzeit hat das Thema auch den Deutschen Bundestag erreicht: Sebastian Edathy (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, wird in einem anderen Bericht der Stuttgarter Zeitung mit der Aussage zitiert, dass eben eine Gesetzesänderung hermüsse, damit ein »Missverstehen, auch ein gewolltes, ausgeschlossen sei«.
Das Linkverfahren und die Revision beim Oberlandesgericht (OLG) sind also ein Teil der Gesamtstrategie der Verbannung von Rechtsextremismus aus dem Blickwinkel der Öffentlichkeit. Nach dem Motto: Wenn es schon Nazis gibt, dann lasst uns das bitte schnell vergessen. Wir halten dieses Verhalten für sehr gefährlich.
Aber mit dem Verdrängen und Vergessen haben die Konservativen in Baden-Württemberg ja so einige Erfahrung ... |
Weitergehende Informationen
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Weitere Informationen können über die Linkverfahren-Infoseite und die dortigen Verweise erreicht werden. |
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