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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19

Von Carsten Markwitz, 07.03 2002, 12:18:37

»Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.«

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 19



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Kommentare



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    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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