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Kommentar zu Datenschutz FÜR Stasiopfer von Mario Falcke

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Ohne Titel

Von Anonym, 21.04 2004, 07:09:40

>Opferschutz geht vor Täterschutz. Ein Verbot Täter und Verantwortliche des MfS im Rahmen einer nötigen Aufarbeitung des DDR Unrechts zu benennen, ist politisch gewollte Zensur. Schutz der persönlichen Daten gilt berufsbedingt nicht für Personen, die staatliche Willkür verübten: MfS Mitarbeiter.




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Kommentare



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    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
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