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Kommentar zu Deutsche sind Marionetten und haben keine Kohonnes von ted

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BRD de jure erloschen !

Von Andreas, 30.03 2004, 08:53:55

DEUTSCHLAND ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges KEIN souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte, vor allen Dingen der Vereinigten Staaten von Amerika als Hauptsiegermacht. Deutschland wurde mit Wirkung zum 12. 9. 1944 beschlagnahmt (Artikel 1 des SHAEF-Gesetzes Nr. 52 der U.S.A).

Der Staat Deutsches Reich als Institution des Völkerrechts ist NIEMALS erloschen. Am 8. 5. 1945 hat die Deutsche Wehrmacht die »Bedingungslose Kapitulation« in Berlin-Karlshorst unterschrieben, nicht der Staat Deutsches Reich.
Das Deutsche Reich besaß und besitzt weiterhin die ununterbrochene Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat nur dann handlungsfähig, wenn eine institutionalisierte Organisation vorhanden ist.
Dies haben das Bundesverfassungsgericht und andere bundesdeutschen Gerichte u. a. mit den Urteilen 2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3, 288 (319 ff ); 5.85 ( 126 ); 6, 309, 336 und 363 festgestellt.
Bürger des Staates Deutsches Reich stehen der »Bundesrepublik Deutschland« exterritorial gegenüber.

Sie unterstehen also

a.) bürgerrechtlich
gemäß Artikel 50, Satz 1, EGBGB vom 29. 11. 1952 (BGBl. I S. 780, ber. S. 843)
b.) allgemein- und verwaltungsrechtlich
gemäß Paragraph 3, Abs. 1 FGG vom 12. 9. 1950 (BGBl. S. 455)
c.) strafprozeßrechtlich
gemäß Paragraph 11, Abs. 1, Satz 1, StPO vom 7. 4. 1987 (BGBl. I,S. 1074, ber. S 1319)
d.) zivilprozeßrechtlich
gemäß Paragraph 15, Abs. 1, Satz 1, ZPO vom 12. 9. 1950 (BGBl. I, S. 533 )
und e.) gerichtsverfassungsrechtlich
gemäß Paragraph 71, Abs. 2, Satz 1 und gemäß Paragraph 20, Abs. 1, GVG vom 9. 5. 1975 (BGBl. I, S. 1077 )
nicht den Behörden und der Gerichtsbarkeit der de jure erloschenen und nicht mehr existenten »Bundesrepublik Deutschland« !!!



Gruss,
Andreas Bochum



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Kommentare



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