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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Artikel 5/Grundgesetz!!

Von Herr S. Ide, 28.02 2002, 13:02:51

Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten >und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.< Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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Habt ihr jemals das Grundgesetz der BRD Gelesen?

Euer Vorhaben ist schlicht Verfassungswidrig!!



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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.