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Kommentar zur Erklärung zur Informationsfreiheit

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Ich bestehe auf mein Recht auf die Informationsfreiheit.

Von mba Dipl.-Kfm Jan Rumzeiss, 24.02 2002, 04:49:20

Als ein mündiger Bürger der Bundesrepublik Deutschland bestehe ich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf die Informationsfreiheit.
Es steht keiner Regierung zu den Bürgern vorzuschreiben, welche Informationen, unabhängig des Inhaltes und/oder der Quelle, sie aufnehmen dürfen.

Jegliches Bestreben dieses Recht einzuschränken wird zurecht als undemokratisch und vor allem als unmoralisch bezeichnet und hoffentlich als gesetzwidrig erklärt.

Jan Rumzeiss





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Kommentare



    Neu oder wichtig:
    O-Töne: Die Wahrheit aus Düsseldorf
    Siehe auch: Assoziations-Blaster zum Thema Informationsfreiheit
    Nur Spammer wollen E-Mail-Adressen kaufen, sammeln, verkaufen. Also lassen Sie das.