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Von Martin Wirtz, 26.08 2002, 17:33:17
Ich habe mir einmal den Ablehnungsbescheid und den Widerspruch gegen ihn zu Gemüte geführt. Der Ablehnungsbescheid ist ganz offensichtlich rechtlich nicht haltbar, was meiner Ansicht nach auch die Behörde erkannt hat, die den Bescheid erlassen hat. Er ist ein schönes Beispiel für die Art von Bescheiden, die in Deutschland häufiger erlassen werden, die aber mangels Veröffentlichung nicht in das Bewußtsein der Öffentlichkeit geraten.
So gesehen handelt es sich bei dem vorliegenden Ablehnungsbescheid um nichts Neues. Neu ist allerdings, daß sich jetzt so viele Leute zu Recht über die Vorgehensweise einer Behörde ärgern und den Widerstand gegen unsinnige behördliche Maßnahmen unterstützen.
Ich finde es gut, daß die Öffentlichkeit endlich einmal aufwacht.
Die angesprochenen Probleme stellen aber aus meiner Sicht nur die Spitze des Eisbergs dar. Es gibt auch Gesetze, die den Bürger entmündigen, so z.B. das »Rechtsberatungsgesetz« und der »Anwaltszwang« in diversen Gerichtsverfahrensordnungen.
Zum Thema Rechtsberatungsgesetz hier ein paar Quellen:
http://www.abmahnungswelle.de/journal/kommentar.cgi?action=show&id=16
http://www.zap-verlag.de/online-dienste/anwaltsmagazin/2000_19.html
http://www.tacheles.wtal.de/aktuelles/hammel/rechtsberatungsurteil.html
http://www.jumag.de/ju2605.htm
Im übrigen möchte ich die Betreiber dieser Seite ermuntern, so weiterzumachen.
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