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Von Tom Rohwer, 27.07 2002, 14:56:16
Eine Behörde mit vollkommen berechtigten Auskunftsanforderungen (die obendrein eine gesetzliche Grundlage haben) zu »behelligen«, ist keineswegs sinnlos, sondern im Gegenteil das gute Recht jedes Bürgers.
Der Bürger hat in Deutschland übrigens nicht nur das Recht, bestimmte Informationen von einer Behörde einzufordern (hier lässt sich zweifellos streiten, wo die Grenzen liegen bzw. ob das ein noch schwebendes Verfahren ist) er hat vor allem auch einen Rechtsanspruch, von jeder Behörde auf jede Anfrage eine Antwort zu bekommen. Üblicherweise so innerhalb von 4 Wochen, dauert's länger, kann man nachfragen, man kann eine Antwort sogar verwaltungsgerichtlich erzwingen.
Es sollte also ohne weiteres möglich sein, diese etwas neben der Spur laufende Behörde (die in NRW zweifellos wesentlich wichtigere Aufgaben, z.B. bei der Bekämpfung politischer Korruption und Vetternwirtschaft, fände!) so sehr mit Anfragen einzudecken, daß man dort entweder kräftig den Personalbestand aufstocken muß (was angesichts der NRW-Kassenlage kaum möglich sein dürfte), oder aber vielleicht tatsächlich in Zukunft etwas vorsichtiger mit solchen »Scherzen« ist...
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