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Am 8. Februar 2002 hat die Bezirksregierung
Düsseldorf Sperrungsverfügungen gegen mehr als 80 Anbieter von Internet-Zugängen, sogenannte Access-Provider, erlassen. Die Bezirksregierung beruft sich dabei auf ihre Kompetenz als
Landes-Aufsichtsbehörde für den gesetzlichen Jugendschutz und die »Ahndung von Ordnungswidrigkeiten« gemäß des
Mediendienstestaatsvertrags.
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Obwohl die Behörde für Mediendienste wie Videotext
und nicht für Telekommunikationsdienste zuständig ist, wurden die Provider
aufgefordert, zunächst zwei rechtsextremistische Domains in den USA für ihre
Kunden unzugänglich zu machen. In der Praxis werden durch diese Sperrungen nicht nur die Websites blockiert, sondern es wird auch jegliche Kommunikation mit den Betreibern, beispielsweise via E-Mail, unterbunden. Ein zur Zeit in einem Pilotprojekt getestetes
Filtersystem soll zukünftig nach einer »Schwarzen Liste«
problematische Inhalte (beispielweise nach deutschen Gesetzen rechtswidrige
oder jugendgefährdende) des ausländischen Internets in Deutschland sperren - wer diese Sperr-Liste führen soll und ob sie rechtsstaatlicher Kontrolle unterworfen sein wird, ist bislang nicht bekannt.
Gesellschaftlicher Rückschritt
Wir verurteilen das Vorgehen der Bezirksregierung Düsseldorf und weitergehende Pläne aus den folgenden Gründen:
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Providerseitige Filtersysteme stellen unangemessene Eingriffe in Grundrechte dar
Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
gibt allen Bürgern das Recht, sich ohne Beschränkung und frei aus allen zur
Verfügung stehenden öffentlichen Quellen informieren zu dürfen. Diese
Informationsfreiheit bildet das unverzichtbare Rückgrat einer informierten und wehrhaften Demokratie. Filtersysteme dienen dazu, Informationsquellen für Bürger unzugänglich zu machen. Dies sind Maßnahmen, die an totalitäre Staaten und »Feindsenderverbote« erinnern.
Wir sind entsetzt, dass die Einschränkung der Informationsfreiheit auch für Wissenschaft und Forschung gelten soll. So ist geplant, dass sich einzig Hochschulen durch Sondergenehmigungen den Filterungsmaßnahmen entziehen können solche Regelungen wurden etwa in der DDR praktiziert. Betroffen sind auch Medienschaffende und Journalisten ihnen ist es nicht mehr möglich, uneingeschränkt an Informationen zu gelangen, die zwar weiterhin vorhanden sein werden, aber nicht abgerufen werden können.
Diese Einschränkungen des Grundrechtes der Informationsfreiheit
betrachten wir als gesellschaftlichen Rückschritt. Dieser wiegt deutlich
schwerer als die mögliche Gefahr, die von problematischen Internet-Angeboten
für einzelne oder unsere Demokratie ausgeht.
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Nicht gegen Infrastrukturen, sondern gegen Inhalte vorgehen!
Das Internet ist ein Kommunikationsmittel. Es ist daher eher
mit Telefon und Briefpost vergleichbar als mit Fernsehen und Rundfunk.
Wie bei der Kommunikation mittels Telefon oder Brief sollte auch im Internet eine vertrauliche Kommunikation ohne behördliche Eingriffe die Regel sein.
Mit Filtersystemen wird nicht gegen die Urheber illegaler Inhalte
vorgegangen, sondern unmittelbar in die neutrale technische Infrastruktur der
Kommunikation selbst eingegriffen.
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Sperrungen verfehlen die Zielgruppe
Auch wenn die zur Zeit verfügten Maßnahmen mit EDV-Grundkenntnissen umgangen werden können, bedeuten sie und alle weiteren Bestrebungen doch erhebliche Eingriffe in Grundrechte. Die Sperrungen werden gerade bei der Zielgruppe ihre Wirkung verfehlen und im schlimmsten Falle zu einer Mystifizierung und Glorifizierung der Inhalte führen. Filtersysteme sind kontraproduktiv: Wer unerwünschte Inhalte im Internet nur ausblendet, handelt aktionistisch und entzieht sich der eigentlichen Herausforderung, gegen die Ursachen auf gesellschaftlicher Ebene vorzugehen.
Wir fordern Sie aus diesen Gründen auf, providerseitige Filtersysteme als Mittel im Kampf gegen illegale und unerwünschte Internet-Inhalte auszuschließen. Wir fordern Sie auf, stattdessen auf politischem Wege Lösungen zu finden und gegen die Urheber dieser Inhalte vorzugehen.
Setzen wir uns mit dem Problem auseinander, anstatt es auszublenden!
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