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Eine Plattform zur Veranstaltung von Internet-Demonstrationen


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Jetzt ist es so weit: Im Internet darf nach Ansicht mancher Anwälte ein Homepage-Bauer noch nicht einmal sagen, welche Programme er gerne nutzt und einen Link zum Hersteller setzen. Siehe den Fall FTP-Explorer: kurz gesagt geht es darum, daß der in der Computer- und Internet-Szene nicht gerade beliebte Münchner Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth Homepage-Ersteller kostenpflichtig abmahnt (Kostenpunkt ca. 1900,-- DM), weil sie einen Verweis auf die Homepage des Programms FTP Explorer setzen und damit eine angebliche Markenrechtsverletzung begehen: Die Bezeichnung Explorer für Software hat sich die Ratinger Firma Symicron gesichert. Weitere Hintergrundinformationen sind in den unten aufgeführten Links zu finden.

In der Schweiz wurde gegen einen Professor ein Strafverfahren eröffnet, weil er auf eine anti-rassistische Webseite gelinkt hatte, auf der Links zu rassistischen Webseiten aufgeführt waren. Siehe den Bericht in Telepolis.

Die BILD-Zeitung berichtete über einen vermeintlichen Internet-Skandal, das Familienministerium würde Callboys vermitteln. Dass dies offensichtlicher Unsinn ist, haben die Redakteure wohl nicht bemerkt.

Kriege ich nun auch Ärger, wenn ich auf den Internet-Katalog Yahoo verweise, schließlich lassen sich mit wenigen Mausklicks auf den richtigen Link auch dort »Jugend gefährdende« Web-Angebote finden. Vielleicht ist ja auch schon der Link auf den Telepolis-Artikel oben strafbar, schließlich kann ich von dort aus rechtsradikale Webseiten aufrufen. Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Link auf Schweinkram setze?

Neu, 31.7. 2000:
Verband der Musikindustrie will Links auf die Napster-Homepage verbieten, dabei ist weder deren Website noch das Programm an sich sowohl nach deutschem und US-Recht illegal. Weitere Infos in den Berichten bei Internet Intern oder Telepolis.

Neu, 2.11. 2000:
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Burkhard Schröder, Journalist und Autor zahlreicher Bücher zum Thema Rechtsextremismus, wegen seiner Linkliste http://www.burks.de/nazis.html (bzw. laut schriftlicher Vorladung: »Links mit strafrechtlich relevantem Inhalt unter 'burks.de'«).
Auch hier ist die Linkliste vergleichbar mit einem Literaturverzeichnis in einem Buch, nur daß da niemand auf den Gedanken kommen würde, den Autor anzuklagen; leider zeigt sich damit nicht nur das Unverständnis gegenüber dem Medium Internet: Die Ankläger haben nicht nur nicht verstanden, wie das Netz funktioniert, und daß man ohne Links kein Netz haben kann - sie haben auch nicht verstanden, wie Gesellschaft oder Politik funktioniert. Sie wollen einen gefestigten Antifaschismus - ohne daß man sieht oder weiß, was Faschismus ist, außer aus Erlebnisberichten. Zudem: Burkhard Schröder Rechtsextremismus vorzuwerfen ist mehr als haarsträubend, man braucht sich nur mal seine Publikationen anzuschauen ...


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Eine künstliche Einschränkung der Struktur des WWW ist für alle hinderlich: für Privatnutzer, die das Netz zur Kommunikation und zum Gedankenaustausch nutzen, für Unternehmen, die Online Geschäfte betreiben wollen, für Menschen, die das WWW zum shoppen nutzen ...

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Leider scheinen die meisten der ins Internet drängenden Konzerne, Regierungen und Juristen das Netz noch nicht verstanden zu haben. Die einen sehen es als reinen Verkaufsprospekt oder Versandhauskatalog, der von vorne bis hinten durchgeblättert werden soll (aber bitte nicht bei der Konkurrenz). Die zweiten geraten in Panik, weil auf irgendeiner Webpage steht, wie man eine Bombe baut und wollen daher alles zensieren. Die dritten würden am liebsten Links auf fremde Daten verbieten. All das läuft der Natur des Netzes und seiner Kultur zuwider. Die Daten wollen weiterverwertbar sein, verknüpft sein, frei fließen. Wer möglichst viele Schnittstellen öffnet, tut dies zum Wohle aller, das Internet wäre tot ohne Links.


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