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ActiveLink \/ BMJ-Stellungnahme

Jan Ulrich Hasecke hat beim Bundesministerium der Justiz um Maßnahmen gegen um sich greifende Abmahnungen wie die Explorer-Abmahnwelle gebeten.

Hier ist die Antwort, die er in die Mailingliste Netlife 2.0 schickte und uns freundlicherweise die Veröffentlichung erlaubte. Die Antwort kam übrigens als eine an eine leere e-mail angehängte Word-Datei, was die herausragende Kompetenz des BMJ in Sachen Internet besonders unterstreicht ...


-------- Original Message --------
Betreff: Abmahnung Explorer - die Antwort des BM der Justiz
Datum: Wed, 7 Jun 2000 11:20:32 +0200
Von: Jan Ulrich Hasecke <juh@pironet.de>
Rückantwort: "Netlife" <netlife@dca.damaschke.de>
An: Netlife <netlife@dca.damaschke.de>

Hallo,

ich bin jemand, der aus Schaden partout nicht klug werden will und
habe daher, vor Monaten mal eine E-Mail ans BMJ geschickt. In Sachen
Stefan Münz.

Nun kam die Antwort, natürlich als MS Word Datei. :-(

Nun gut reduzieren wir es auf das Wesentliche:

% catdoc MassigvieleBytes.doc | less

Bundesministerium der Justiz

	

Berlin, den 31. Mai 2000

Postanschrift:


Geschäftszeichen: III B 5 - 7034II - 31 733/2000

(bei Antwort bitte angeben)	Bundesministerium der Justiz, 11015 Berlin

Haus- und Lieferanschrift:

Jerusalemer Straße 27, 10117 Berlin

Telefon: (0 30) 20 25 - 70

bei Durchwahl: (0 30) 20 25 - 9328

Telefax: (0 30) 20 25 - 95 25
Herrn

Jan Ulrich Hasecke

juh@pironet.de


Finger:persönliche Anschriften:::Private


Sehr geehrter Herr Hasecke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Einsendung vom 14. April 2000, mit der
Sie das Bundesministerium der Justiz darum gebeten haben,
gesetzgeberische Initiativen zur Eindämmung des sogenannten
''Abmahnunwesens``, insbesondere bei Internet-Sachverhalten,
einzuleiten. Ich bin mit der Beantwortung Ihres Schreibens beauftragt
worden, und bitte Sie, die arbeitsbedingte Verzögerung meiner Antwort zu
entschuldigen.

Sie haben sich in Ihrem Schreiben auf eine aktuelle Auseinandersetzung
über die Verwendung der Marke ''Explorer`` als sog. ''Link`` auf einer
Web-Site bezogen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht
zu der Frage äußern kann, ob diese Abmahnung zu Recht oder zu Unrecht
erfolgt ist. Schon aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung ist es
dem Bundesministerium der Justiz nicht gestattet, in Einzelfällen
rechtsberatend oder unterstützend tätig zu werden. Im übrigen bedürfte
es zur Beantwortung dieser Frage einer genauen Überprüfung des
Sachverhaltes, die rechtsverbindlich nur von dem jeweils zuständigen
Gericht vorgenommen werden könnte. 

Ganz allgemein läßt sich feststellen, dass die mißbräuchliche Verwendung
eines bestimmten Zeichens, das Ähnlichkeiten zu einer eingetragenen
Marke aufweist, auch in elektronischen Medien eine
Markenrechtsverletzung oder ggf. einen Verstoß gegen das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb darstellen kann. Wenn und soweit im Einzelfall
also ein rechtswidriges Verhalten vorliegt, erfolgt auch eine dagegen
gerichtete Abmahnung zu recht.

Ob eine mißbräuchliche Verwendung allerdings bereits gegeben ist, wenn
nur ein Link auf eine möglicherweise verletzende Web-Site gesetzt wird,
ist bis jetzt noch nicht höchstrichterlich geklärt worden. Soweit sich
einzelne Zeicheninhaber diese Rechtsunsicherheit zunutze machen, in dem
sie aufs Geratewohl hin Abmahnungen aussprechen, ist ein Vorgehen gegen
Abmahnungen, die zu Unrecht erfolgen, dem einzelnen Betroffenen
überlassen, der sich notfalls vor Gericht dagegen zur Wehr setzen muß.
Dies verhält sich aber nicht anders als bei zweifelhaften Abmahnungen im
Bereich traditioneller Medien. 

Aus den dargelegten Gründen scheint derzeit ein gesetzgeberischer
Handlungsbedarf im Hinblick auf Abmahnungen wegen Zeichen- oder
Wettbewerbsverletzungen im Internet nicht gegeben zu sein. Das
Bundesministerium der Justiz wird aber die weitere Rechtsentwicklung,
insbesondere die Rechtsprechung zu solchen Fällen, weiterhin sorgfältig
beobachten, um eventuelle Defizite aufdecken zu können. 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Stefan Göhre

8<-------end----------

Tja 
juh

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juh's Sudelbuch
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http://www.sudelbuch.de